Amtsblatt 16

08. Dezember

2016

 

 

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover
 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

für das

 

Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und der §§ 112 ff. des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 07.10.2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf                                                                  1.398.700,00 €
 

der ordentlichen Aufwendungen auf                                                      1.398.700,00 €

 

der außerordentlichen Erträge auf                                                                      0,00 €
 

der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                          0,00 €

 

 

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                     1.398.700,00 €

 

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                    1.398.200,00 €


der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                      0,00 €



der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                                     0,00 €


der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                 0,00 €



der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                                 0,00 €
 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 569.180 €. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder

 

 

%

 

 

 

Region Hannover

217.996,00

38,30

 

 

 

 

 

 

Städte

 

 

 

Braunschweig

29.370,00

5,16

Göttingen

15.311,00

2,69

Salzgitter

14.173,00

2,49

 

 

 

 

 

 

Landkreise

 

 

 

 

 

Göttingen

65.114,00

11,44

Goslar

29.995,00

5,27

Hildesheim

60.504,00

10,63

Holzminden

30.906,00

5,43

Northeim

67.334,00

11,83

Osterode am Harz

16.677,00

2,93

Wolfenbüttel

21.800,00

3,83

 

Die Verbandsumlage wird mit 100 v. H. am 01.12.2016 fällig.

 

 

Goslar, 07.12.2016    

 

Zweckverband

für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

 

 

Dr. Hartmut Heuer                                                                Cora Hermenau

Erster Kreisrat                                                                       Regionsrätin

Vorsitzender der Verbandsversammlung                             Verbandsgeschäftsführerin