1. Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund § 115 i. V. m. § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Zweckverbandsversammlung in der Sitzung am 27.10.2021 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts­jahr 2021 beschlossen:

                                                                   § 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge

Euro

erhöht um

Euro

vermindert
um

Euro

und damit der
Gesamtbetrag des
Haushaltsplans
einschließlich des 1.
Nachtragshaushaltsplans
festgesetzt auf

Euro

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

794.000 €

0  €

 

794.000 €

ordentliche Aufwendungen

794.000 €

131.000 €

 

925.000 €

außerordentliche
Erträge

0 €

0 €

 

0 €

außerordentliche Aufwendungen

0 €

0 €

 

0 €

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

794.000 €

0  €

 

794.000 €

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

794.000 €

131.000 €

 

925.000 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Nachrichtlich

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

0 €

0 €

 

0 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

0 €

131.000 €

 

925.000 €

 

 

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.

§ 5

Die Verbandsumlage wird nicht geändert.

Hannover, 27.10.2021

 

 

Zweckverband

für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

 

 

 

 

Christel Wemheuer                                                                   Cora Hermenau

Erste Kreisrätin                                                                        Erste Regionsrätin

Vorsitzende der Verbandsversammlung                        Verbandsgeschäftsführerin

 

 

II. Bekanntmachung

 

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

 

                                               vom 31.01.2022 bis 06.02.2022

 

zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Bürgerbüro, öffentlich aus.

 

Hannover, 17.01.2021

 

 

Cora Hermenau

Verbandsgeschäftsführerin