Amtsblatt 8

22. August

2014

 

1. Nachtragshaushaltssatzung des

Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

für das  Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und des §§ 115 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am  12.05.2014 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt-beträge

 

 

 

–Euro-

erhöht

um

 

 

 

 

-Euro-

vermindert
 um

 

 

 

 

-Euro-

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einchließlich. der Nachträge festgesetzt auf

-Euro-

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

2.126.300 €

451.100 €

 

2.577.400 €

ordentliche Aufwendungen

2.126.300 €

451.100 €

 

2.577.400 €

außerordentliche Erträge

0 €

0 €

 

0 €

außerordentliche Aufwendungen

0 €

0 €

 

0 €

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.126.300 €

451.100 €

 

2.577.400 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.740.800 €

 0 €

 

1.740.800 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird um 100.000 € auf 400.000 € erhöht.

 

§ 5

 

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2014 wird von bisher 1.082.600 € auf     1.533.700 € erhöht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder

 

 

%

 

 

 

Region Hannover

584.799

38,13

 

 

 

Städte

 

 

Braunschweig

78.832

5,14

Göttingen

42.023

2,74

Salzgitter

38.496

2,51

 

 

 

 

 

 

Landkreise

 

 

Göttingen

175.302

11,43

Goslar

82.053

5,35

Hildesheim

162.726

10,61

Holzminden

83.280

5,43

Northeim

182.204

11,88

Osterode am Harz

45.244

2,95

Wolfenbüttel

58.741

3,83

 

Die Verbandsumlage wird mit 40 v. H. am 1. Februar und mit jeweils 30 v. H. am 1. Mai und am 1. November 2014 fällig. Die Verrechnung der erhöhten Umlage gegenüber den bisherigen Zahlungen erfolgt am 01. August 2014. Der Restbetrag von 30 % der erhöhten Umlage erfolgt am 01. November 2014.

 

Goslar, 12.05.2014   

Zweckverband

für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

 

Dr. Hartmut Heuer                                                                 Barbara Thiel

Erster Kreisrat                                                                     

Vorsitzender der Verbandsversammlung                             Verbandsgeschäftsführerin