Amtsblatt 10

28. April

2015

 

 

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung

Südniedersachsen/ Hannover

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

für das

 

Haushaltsjahr 2015

 

 

Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und der §§ 112 ff. des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 28.11.2014         folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

2.212.900 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

2.212.900 €

der außerordentlichen Erträge auf

0,0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,0 €

 

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.212.900 €

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.741.400 €

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf

0,0 €

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf

0,0 €

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf

0,0 €

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf

0,0 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt 1.169.200 €. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder

 

 

%

 

 

 

Region Hannover

445.934

38,14

 

 

 

Städte

 

 

Braunschweig

60.097

5,14

Göttingen

31.451

2,69

Salzgitter

28.996

2,48

 

 

 

Landkreise

 

 

Göttingen

133.172

11,39

Goslar

62.201

5,32

Hildesheim

124.871

10,68

Holzminden

63.955

5,47

Northeim

138.901

11,88

Osterode am Harz

34.725

2,97

Wolfenbüttel

44.897

3,84

 

 

Die Verbandsumlage wird mit 40 v. H. am 1. Februar und mit jeweils 30 v. H. am 1. Mai und am 1. November 2015 fällig.

 

Goslar,     28.11.2014

 

Zweckverband

für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

 

Dr. Hartmut Heuer

Barbara Thiel

Erster Kreisrat

 

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Verbandsgeschäftsführerin