Amtsblatt 8 |
22. August |
2014 |
II. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
vom 01.09.2014 bis 09.09.2014
zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1012, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Goslar, 07.08.2014
Barbara Thiel
Regionsrätin
Verbandsgeschäftsführerin