Amtsblatt 8

22. August

2014

 

II. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

 

                                               vom 01.09.2014 bis 09.09.2014

 

zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1012, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Goslar,   07.08.2014

 

 

Barbara Thiel

Regionsrätin

Verbandsgeschäftsführerin