Amtsblatt Nr. 7 |
14. Mai |
2014 |
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts (NkomVG)
vom 19.05.2014 bis 27.05.2014
zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1012, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Goslar, 22.04.2014
Barbara Thiel
Regionsrätin
Verbandsgeschäftsführerin