Amtsblatt 10 |
28. April |
2015 |
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG)
vom 18.05.2015 bis 26.05.2015
zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Goslar, 15.04.2015
Barbara Thiel
Verbandsgeschäftsführerin