Amtsblatt 10

28. April

2015

 

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes  (NkomVG)

                                               vom 18.05.2015 bis 26.05.2015

zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Goslar, 15.04.2015

Barbara Thiel
Verbandsgeschäftsführerin