Amtsblatt 5

16. September

2013

 

1. Nachtragshaushaltssatzung des

 

Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

für das

 

Haushaltsjahr 2013

  

Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und des §§ 115 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 21.06.2013 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt-beträge

erhöht

um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf

 

-Euro-

-Euro-

-Euro-

-Euro-

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

1.550.000 €

340.000 €

 

1.890.000 €

ordentliche Aufwendungen

1.741.300 €

148.700 €

 

1.890.000 €

außerordentliche Erträge

0 €

0 €

 

0 €

außerordentliche Aufwendungen

0 €

0 €

 

0 €

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.550.000 €

340.000 €

 

1.890.000 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.740.000 €

20.000 €

 

1.760.800 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

0 €

 

0 €

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2013 wird von bisher 506.300 € auf 846.300 € erhöht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder

 

 

%

 

 

 

Region Hannover

321.763

38,02

 

 

 

Städte

 

 

Braunschweig

43.161

5,10

Göttingen

23.189

2,74

Salzgitter

21.327

2,52

 

 

 

 

 

 

Landkreise

 

 

Göttingen

96.901

11,45

Goslar

45.446

5,37

Hildesheim

89.962

10,63

Holzminden

46.293

5,47

Northeim

100.879

11,92

Osterode am Harz

24.881

2,94

Wolfenbüttel

32.498

3,84

 

Die Verbandsumlage wird mit 40 v. H. am 1. Februar und mit jeweils 30 v. H. am 1. Mai und am 1. November 2013 fällig. Die Verrechnung der erhöhten Umlage erfolgt am 01. November 2013.

 

Goslar, 21.06.2013

 

Zweckverband

für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

 

Dr. Hartmut Heuer                                          Barbara Thiel

Erster Kreisrat



Vorsitzender der Verbandsversammlung        Verbandsgeschäftsführerin

 

 

II. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG)

 

vom 23.09.2013 bis 01.10.2013

 

zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1012, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Goslar, 30.08.2013

 

Barbara Thiel

Regionsrätin

Verbandsgeschäftsführerin