Amtsblatt Nr.4

01. Juli

2013

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

für das

 

Haushaltsjahr 2013

 

 

Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und der §§ 112 ff. des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 23.11.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf                                    1.550.000 €

der ordentlichen Aufwendungen auf                        1.741.300 €

der außerordentlichen Erträge auf                                      0,0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf                          0,0 €

 

 

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    1.550.000 €

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf   1.740.800 €

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                   0,0 €

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  0,0 €

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                              0,0 €

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                             0,0 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000€ festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2013 beträgt 506.300 €. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder

 

 

 €

 %

Region Hannover

192.495

38,02

 

 

 

Städte

 

 

Braunschweig

25.821

5,10

Göttingen

13.873

2,74

Salzgitter

12.759

2,52

 

 

 

Landkreise

 

 

 

 

 

Göttingen

57.971

11,45

Goslar

27.188

5,37

Hildesheim

53.820

10,63

Holzminden

27.695

5,47

Northeim

60.351

11,92

Osterode am Harz

14.885

2,94

Wolfenbüttel

19.442

3,84

 

 

Die Verbandsumlage wird mit 40 v. H. am 1. Februar und mit jeweils 30 v. H. am 1. Mai und am 1. November 2013 fällig.

 

 

Goslar, 23.11.2012

 

Zweckverband

für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

 

gez. Dr. Hartmut Heuer                                             gez. Barbara Thiel

Erster Kreisrat                                                           Regionsrätin

Vorsitzender der Verbandsversammlung                  Verbandsgeschäftsführerin

 

 

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des Nieders. Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG)

 

                                               vom 15.07.2013 bis 23.07.2013

 

zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1012, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Goslar,   24 .04.2013

 

Barbara Thiel

Regionsrätin

Verbandsgeschäftsführerin