Amtsblatt Nr.3

04. Mai

2012

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

für das

 

Haushaltsjahr 2012

  

Aufgrund des § 16 des Nieders. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19.02.2004 (Nds. GVBl. S. 63) und der §§ 112 ff. des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 13.01.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der ordentlichen Erträge auf

2.018.600 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

2.018.600 €

der außerordentlichen Erträge auf

0,0 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,0 €

 

 

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.018.600 €

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.740.000 €

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf

0,0 €

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf

0,0 €

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf

0,0 €

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf

0,0 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000€ festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2012 beträgt 974.900 €. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder

 

   

     €

  %

 

 

 

Region Hannover

369.779

37,93

 

 

 

 

 

 

Städte

 

 

Braunschweig

49.330

5,06

Göttingen

26.712

2,74

Salzgitter

24.665

2,53

 

 

 

 

 

 

Landkreise

 

 

 

 

 

Göttingen

111.626

11,45

Goslar

52.547

5,39

Hildesheim

103.827

10,65

Holzminden

53.522

5,49

Northeim

116.501

11,95

Osterode am Harz

28.857

2,96

Wolfenbüttel

37.534

3,85

 

 

Die Verbandsumlage wird mit 40 v. H. am 1. Februar und mit jeweils 30 v. H. am 1. Mai und am 1. November 2012 fällig.

 

Goslar, 13.01.2012

 

Zweckverband

für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover

 

Dr. Hartmut Heuer                                                                 Claus Jähner

Erster Kreisrat                                                                      

Vorsitzender der Verbandsversammlung                             Verbandsgeschäftsführer


 

II.  Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 

 

vom 14.05. bis 23.05.2012

 

zur Einsichtnahme beim Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar, Zimmer 1012, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Goslar, 12.04.2012

 

Barbara Thiel

Regionsrätin

Verbandsgeschäftsführerin