Beschluss zum Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin 

Bekanntmachung

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.10.2022 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

 

Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist der Beschluss hierüber öffentlich bekanntzumachen.

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 07.11.2022 bis zum 18.11.2022, montags bis freitags, zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Bürgerbüro, öffentlich aus.

 

 

Cora Hermenau                                                                             Oktober 2022

Verbandsgeschäftsführerin