Beschluss des Jahresabschlusses 2015 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin

 

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin für das Haushaltsjahre 2015 beschlossen.

Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist der Beschluss hierüber öffentlich bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 sowie die um die Stellungnahme der Verbandsgeschäftsführerin ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 09.04.2019, montags bis freitags, zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Bürgerbüro, öffentlich aus.

 

Cora Hermenau                                                                                   März 2019

Verbandsgeschäftsführerin