Beschluss zum Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.11.2019 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist der Beschluss hierüber öffentlich bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 sowie die um die Stellungnahme der Verbandsgeschäftsführerin ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 25.11.2019 bis zum 03.12.2019, montags bis freitags, zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Bürgerbüro, öffentlich aus.


Cora Hermenau                                                                        November 2019
Verbandsgeschäftsführerin