Amtsblatt Nr. 14

17. November

2016

 

Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2014

 

des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover

 

 

Gem. § 16 Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 07. Oktober 2016 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Die Bilanz auf den 31.12.2014,

die Ergebnisrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014,

die Finanzrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird beschlossen.

 

Der Verbandsgeschäftsführerin wird für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2014 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156 Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022

 

vom 09.01.2017            bis   17.01.2017

 

öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden.

 

 

 

Goslar, 14.11.2016  

 

 

 

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover

Cora Hermenau, Verbandsgeschäftsführerin