Beschluss der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2019 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Jahresabschlüsse des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 beschlossen.

Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist der Beschluss hierüber öffentlich bekanntzumachen.

Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sowie die um die Stellungnahmen der Verbandsgeschäftsführerin ergänzten Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 09.04.2019, montags bis freitags, zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Bürgerbüro, öffentlich aus.

 

Cora Hermenau                                                                                  März 2019

Verbandsgeschäftsführerin