Beschluss zum Jahresabschluss 2025 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin
 

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2026 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist der Beschluss hierüber öffentlich bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 02.11.2026 bis zum 09.11.2026, montags bis freitags, zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Servicecenter, öffentlich aus.

 

Oktober 2026

Torben Klant

Verbandsgeschäftsführer