Beschluss zum Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin
 

Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2023 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist der Beschluss hierüber öffentlich bekanntzumachen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 16.10.2023 bis zum 25.10.2023, montags bis freitags, zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Servicecenter, öffentlich aus.

 

Oktober 2023

Christine Karasch

Verbandsgeschäftsführerin