Beschluss zum Jahresabschluss 2020 des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin
Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2021 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover und die Entlastung der Verbandsgeschäftsführerin für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ist der Beschluss hierüber öffentlich bekanntzumachen.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 sowie die um die Stellungnahme der Verbandsgeschäftsführerin ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 12.07.2021 bis zum 20.07.2021, montags bis freitags, zur Einsichtnahme im Haus der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, Bürgerbüro, öffentlich aus.
Juni 2021 Cora Hermenau
Verbandsgeschäftsführerin