Amtsblatt 10

28. April

2015

 

Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013

 

des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover

 

 

Gem. § 16 Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 28. November  2014 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Die Bilanz auf den 31.12.2013,

die Ergebnisrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013,

die Finanzrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird beschlossen.

 

Der Verbandsgeschäftsführerin wird für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2013 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156 Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022

 

vom 18.05.2015            bis   26.05.2015

 

öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden.

 

 

Goslar,             15.04.2015

 

 

Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover

Barbara Thiel, Verbandsgeschäftsführerin

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