Amtsblatt 10 |
28. April |
2015 |
Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2013
des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Gem. § 16 Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 28. November 2014 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Bilanz auf den 31.12.2013,
die Ergebnisrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013,
die Finanzrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird beschlossen.
Der Verbandsgeschäftsführerin wird für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2013 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156 Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022
vom 18.05.2015 bis 26.05.2015
öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Goslar, 15.04.2015
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Barbara Thiel, Verbandsgeschäftsführerin
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