Amtsblatt Nr.6 |
27. Februar |
2014 |
Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2012
des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen / Hannover
Gem. § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 22. November 2013 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Bilanz auf den 31.12.2012,
die Ergebnisrechnung vom 01.01.2012 bis 31.12.2012,
die Finanzrechnung vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird beschlossen.
Der Verbandsgeschäftsführerin wird für das Haushaltsjahr 2012
Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2012 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156 Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022
vom 10.03.2014 bis 18.03.2014
öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Goslar, 03.02.2014
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Barbara Thiel, Verbandsgeschäftsführerin