Amtsblatt Nr.4 |
01. Juli |
2013 |
Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2011
des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen / Hannover
Gem. § 16 Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 23. November 2012 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Bilanz auf den 31.12.2011,
die Ergebnisrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011,
die Finanzrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 wird beschlossen.
Den Verbandsgeschäftsführern wird für das Haushaltsjahr 2011
Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2011 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156 Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022
vom 15.07.2013 bis 23.07.2013
öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Goslar, 28. Mai 2013
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Barbara Thiel, Verbandsgeschäftsführerin