Amtsblatt Nr.2 |
08. März |
2012 |
Bekanntmachung und Auslegung des Jahresabschlusses 2010
des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung
Südniedersachsen / Hannover
Gem. § 16 Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover in ihrer Sitzung am 13. Januar 2012 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Bilanz auf den 31.12.2010, die Ergebnisrechnung vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 und die Finanzrechnung vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 wirden beschlossen.
Dem Verbandsgeschäftsführer wird für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht 2010 liegen gem. § 129 Abs. 2 und § 156 Abs. 4 NKomVG im Landkreis Goslar, Klubgartenstr. 6, 38640 Goslar, Zimmer 1022
vom 19.03. bis 27.03.2012
öffentlich aus und können während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Goslar, 16.02.2012
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover
Barbara Thiel, Verbandsgeschäftsführerin