Amtsblatt Nr. 13

17. November

2016

 

 

8. Satzung zur Änderung der

Zweckverbandsordnung des „Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung

Südniedersachsen/Hannover“

 

 

Aufgrund des § 9 (1) des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63) in der Fassung vom 21.12.2011 (Nds. GVBl. Nr. 31/2011 S. 493), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. Nr. 16/2012 S. 279), hat die Verbandsversammlung folgende 8. Satzung zur Änderung der Verbandsordnung des „Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover“ beschlossen:

 

 

Artikel I

 

1.         In § 2 Abs. 1 Nr.1.3 werden die Orte „Osterode am Harz“ gestrichen.

 

 

2.  § 7 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

 

„Die Ladung erfolgt schriftlich auf dem Postweg und per E-Mail an die jeweiligen Vertreter der Verbandsmitglieder unter Beifügung der Tagesordnung sowie etwaiger Vorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten; Vorlagen können in Ausnahmefällen nachgereicht werden.“

 

3.  In § 22 Abs. 2 werden die Worte „Landkreis Osterode“ im „Harzkurier“ gestrichen.

 

 

 

Artikel II

In-Kraft-Treten

 

 

Diese Satzung tritt am 1. November 2016 in Kraft.

 

 

Goslar, 07.10.2016

 

 

Dr. Hartmut Heuer                                                                  Barbara Thiel

 

Vorsitzender der Verbandsversammlung                                Verbandsgeschäftsführerin