Amtsblatt Nr.3

04. Mai

2012

 

2. Satzung zur Änderung der Satzung des „Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover“ über Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld

 

 Aufgrund des § 18 (1) des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63) i. V. m. §§ 29, 39 Abs. 5 bis 9 NGO in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 23.03.2012 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover über Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld vom 20.10.2006 beschlossen: 

 

Artikel I

 

1.  § 2 - Besondere Aufwandsentschädigung - wird wie folgt geändert:

 

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

 

Die Verbandsgeschäftsführerin/der Verbandsgeschäftsführer erhält ab 1. Februar 2012 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 230 €.

 

2.  Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

 

 

Artikel II

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Goslar, 23.03.2012

 

Dr. Hartmut Heuer                                          Ilona Binkowski

Erster Kreisrat                                                Stellv. Verbandsgeschäftsführerin

Vorsitzender der Verbandsversammlung