Amtsblatt Nr.3 |
04. Mai |
2012 |
2. Satzung zur Änderung der Satzung des „Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover“ über Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld
Aufgrund des § 18 (1) des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63) i. V. m. §§ 29, 39 Abs. 5 bis 9 NGO in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 23.03.2012 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover über Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld vom 20.10.2006 beschlossen:
Artikel I
1. § 2 - Besondere Aufwandsentschädigung - wird wie folgt geändert:
Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:
Die Verbandsgeschäftsführerin/der Verbandsgeschäftsführer erhält ab 1. Februar 2012 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 230 €.
2. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Goslar, 23.03.2012
Dr. Hartmut Heuer Ilona Binkowski
Erster Kreisrat Stellv. Verbandsgeschäftsführerin
Vorsitzender der Verbandsversammlung